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VG Würzburg: behördliche Leistungsklage, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Entfernung von Wasserfahrzeugen aus bundeseigener Schutzhafenanlage, widmungswidrige Nutzung eines Schutzhafens durch Erlass eines Verwaltungsakts abzuwenden, kein Wahlrecht zwischen Leistungsklage und Verwaltungsakt
Urteil vom 10.09.2024 – W 4 K 23.497